younion verdoppelt den ÖGB-Katastrophenfonds

Aufgrund des aktuellen Hochwassers wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem "KAT-Fonds" ausnahmsweise vorerst bis 31. Juli 2016 auf die Vorlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, etc. verzichtet, lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend. Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht. Diese Regelung gilt für alle Schäden, die ab Mai 2016 eingetreten sind.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft leistet ihren Beitrag und verdoppelt für younion-Mitglieder die jeweilige Auszahlung.

Ablauf:

Den Antrag bekommen Sie bei den Ortsgruppenvorsitzenden, er kann aber auch hier heruntergeladen werden.

Der Antrag über die erlittenen Schäden ist gemeindeamtlich von der Hauptwohnsitzgemeinde zu bestätigen und grundsätzlich sind Belege oder/und Kostenvoranschläge über die entstandene Schadenshöhe beizulegen; auf Grund der aktuellen Hochwasserkatastrophe wird derzeit vorerst auf die Vorlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, etc. verzichtet.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und gemeindeamtlich bestätigt im Original und per Post zu übermitteln an:

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Finanzreferat
Kennwort: "HOCHWASSER 2016"
Maria-Theresien-Straße 11/ 6. Stock
1090 Wien

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